Eine Kombinationsbehandlung kann beabsichtigt sein oder auch unbeabsichtigt zustande kommen, wenn ohne Wissen des Arztes weitere Medikamente eingenommen werden. Ihr Arzt wird grundsätzlich alle Medikamente aufeinander abstimmen. Fügen Sie bitte ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt keine weiteren Medikamente hinzu, da sonst unerwünschte Wechselwirkungen auftreten können!
Eine große Anzahl von Medikamenten ist nicht verschreibungspflichtig und kann somit in der Apotheke ohne ärztliches Rezept besorgt werden. Das gut bekannte Beispiel ist die Acetylsalicylsäure, das kaum in einer Hausapotheke fehlen dürfte. Auch eine Reihe weiterer Schmerzmittel und Antirheumatika schmücken den frei verkäuflichen Bereich der Apotheken. Kein Wunder, dass bei leichtestem Kopfschmerz oder kleinstem Unwohlsein schnell zu diesen Mitteln gegriffen wird.
Auch der problemlose Einkauf suggeriert die gute Verträglichkeit und Ungefährlichkeit diverser "Hausmittel" – in den meisten Fällen stimmt das auch. Problematisch kann es jedoch werden, wenn die bereits vom Arzt verordneten Medikamente, die zur Behandlung der eigentlichen Erkrankung eingenommen werden müssen, zu den selbst "verordneten" Hausmitteln nicht passen. So kann es z. B. unter Antirheumatika wie so genannte COX-2-Hemmer in Kombination mit Aspirin zu einer Steigerung unerwünschter Effekte am Magen-Darm-Trakt (Geschwüre und Blutungen) kommen.



